Für den „Fall der Fälle“:
Wie es im Leben so häufig passiert, werden wir gerne dann vom Unerwarteten überrascht, wenn wir am wenigsten damit rechnen. Auch Klassenfahrten sind von dieser Regel keine Ausnahme….
Und schon ist es passiert:
- Beim Fußballspiel verdreht sich die Schülerin das Knie.
- Ein Schüler der Klasse wird nicht versetzt.
- Die Familie zieht aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt.
Es gibt im Leben eines jungen Menschen unzählige Gründe, die das Mitfahren bei einer Klassenfahrt verhindern. In solchen und weiteren Fällen haften Schülerreise-Versicherungen, die sich auf Klassenfahrten spezialisiert haben.
Ein kleiner aber feiner Unterschied
Zwischen einer klassischen Reiserücktrittversicherungen und einer speziellen Schülerreise-Versicherungen besteht ein entscheidender Unterschied: Schülerreise-Versicherungen haften auch dann, wenn zum Beispiel ein Schulwechsel oder beim Ausscheiden aus der Klassengemeinschaft (Umzug, Sitzenbleiben, Schulwechsel…).
„Normale“ Reiserücktrittversicherungen haften in dieses Fällen nicht. Sie erstatten den Reisepreis nur bei den gängigen Gründen, die zu einem Ausschluss von der Reise führen: Windpocken, Blinddarm, Knochenbruch… .
Geringe Kosten
durch Gruppentarife für Schulklassen
Die Kosten für solche Versicherungen sind dank Gruppentarifen niedrig: Für rund 12€ (bei Reisepreisen von bis zu 400€ pro Schüler*in, Stand 18.04.2023) können sich die Eltern gegen den berühmt-berüchtigten „Fall der Fälle“ absichern.
So bekommen Sie im Schadensfall gegen Einreichung der entsprechenden Nachweise (wie z. B. einem ärztlichen Attest) den kompletten Reisepreis der Klassenfahrt zurückerstattet. Ganz ohne Selbstbehalt.
Liebe Eltern und Lehrer *innen,
Wir empfehlen Ihnen, liebe Eltern, dringend eine Schülerreise-Versicherung abzuschließen. Und wir empfehlen Ihnen, liebe Lehrer*innen, die Eltern (gerne auch mehrmals) den Abschluss einer solchen Versicherung nahezulegen. Denn der besagte „Fall der Fälle“ tritt oft leider schneller ein, als gedacht. Hintergrund ist, dass wir unsere Angebote immer individuell nach Gruppengröße kalkulieren.
Fällt also auch nur eine Schülerin, wegen der Grippe aus und hat keine Versicherung abgeschlossen, müssen die Eltern dennoch den gesamten Reisepreis für die Klassenfahrt zahlen, damit sich der Preis für die restliche Gruppe nicht erhöht.
Schulen sind nicht in der Pflicht
Schulen sind nicht verpflichtet, eine Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten abzuschließen. Sie sind lediglich dazu angehalten, die Eltern rechtzeitig und umfassend über die „erheblichen Tatsachen“, insbesondere die Notwendigkeit einer frühzeitigen Buchung und das voraussichtliche Kostenvolumen der Klassenfahrt, zu informieren.
Unsere Empfehlung:
Die Schülerreiseversicherung
Da wir seit 25 Jahren erlebnispädagogische Klassenfahrten anbieten, ist es uns wichtig, dass Familien nicht im Regen stehen, wenn das gebrochene Bein die Teilnahme an der Klassenfahrt verhindert.
Hier zwei Beispiele von recht günstigen Versicherern:
https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/klassenreiseversicherung.html oder
https://www.allianz-reiseversicherung.de/de_DE/reiseversicherung/schulklassen.html
Sie haben noch allgemeine Fragen zur Reiserücktrittversicherung bei Ihrer Klassenfahrt?
Rufen Sie uns gerne einfach an. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir sind für Sie da 🙂