N.E.W. e.V.
Marie Curie Str. 1
79100 Freiburg
Telefon: 0761 401 44 44
Fax: 0761 401 44 55
info(at)new-ev.de
Amtsgericht Freiburg, Vereinsregister-Nr. 3090.
Gesetzlicher Vertreter:
Leif Cornelissen, Vorstand
Stephan Straub, Geschäftsführung
1. Abschluss eines Veranstaltungsvertrages:
Mit deiner Anmeldung bietest Du uns den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Unsere Kursbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Sobald uns die Anmeldung zugegangen ist, wird der Kursvertrag verbindlich.
2. Bezahlung:
Der gesamte Veranstaltungspreis wird nach der Anmeldung fällig. Ohne Zahlung des vollen Betrages besteht für die Teilnehmenden kein Anspruch auf Erbringung der Kursleistung, verpflichtet jedoch zur Zahlung der Stornogebühren.
3. Leistungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Programm sowie aus den Infoblättern zu den jeweiligen Veranstaltungen. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Programmänderungen durch Wetterbedingungen und äußere Einflüsse vorbehalten. Programmänderungen durch den Veranstalter sind in Einzelfällen möglich. Die Anreise ist nicht Teil der Kursleistungen und fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters.
4. Leistungsänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Kursleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z. B. andere Fahrtrouten, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Programmablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Die Leitung behält sich vor, einzelne Teilnehmer*innen aufgrund gesundheitlicher, psychischer oder konstitutioneller Bedenken bereits vor Fahrtbeginn von der Veranstaltung auszuschließen oder bei unterwegs auftretenden Problemen einen Abbruch der Teilnahme zu bestimmen.
5. Haftung und Versicherung:
Für Reisegepäck und Wertsachen besteht in den jeweiligen Unterkünften, Seminarräumen, Camps auf Campingplätzen und in der freien Natur, sowie in Fahrzeugen und Anhängern kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Bei verschiedenen Sportarten lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme an Aktivitäten ist grundsätzlich freiwillig. Die Teilnehmenden akzeptieren sich wissentlich in ein erhöhtes Risiko zu begeben. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidungsstücken oder Wertsachen ab. Wir empfehlen den Abschluss einer angemessenen Unfallversicherung. Ferner empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und ggfls. einer Auslandskrankenversicherung.
5.1. Haftung des Veranstalters:
Wir haften als Kursveranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
5.2. Haftungsausschluß-/begrenzung:
Da die angebotenen Reisen und Workshops (z. B. Klettern, Feuerlaufen, Bergwandern, etc.) zu höheren körperlichen Belastungen führen können, solltest Du im Zweifelsfall durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Deine Gesundheit den Anforderungen einer solchen Aktivität gewachsen ist. Für Schäden, die Du dir selbst oder anderen zufügst, bist Du selbst verantwortlich.
An allen Touren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligst Du Dich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch die Leitung nicht gänzlich ausschließen.
Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Ausrüstung oder Gepäck während der Veranstaltung oder beim Transport.
Für etwaige Unfälle oder Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmenden oder Dritten verursacht wurden.
5.3. Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Veranstalters ist auf Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt. Dies ist auch der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
6. Rücktritt:
Die Teilnehmer*in kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Abmeldung schriftlich bei uns eingegangen ist.
- Der pauschale Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt bei Reisen und Workshops
- mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
- ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Veranstaltungspreises
- ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Veranstaltungspreises
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Abbruch während der Veranstaltung:
100% des Veranstaltungspreises
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnehmer*in ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt.
7. Rücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Kursbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen.
Der einbezahlte Kurspreis wird der Kund*in umgehend zurückerstattet. Bei Tages- Wochenendveranstaltungen kann der Veranstalter auch kurzfristig (bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin) vom Vertrag zurücktreten, wenn die vorhergesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindern.
Der Veranstalter ist verpflichtet, der Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise bzw. Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Wird eine einzelne Leistung infolge vorzeitiger Abreise/ Abbruch oder aus anderen gewichtigen Gründen (z. B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
9. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer*in:
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch 25,-€. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Teilnahmeerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
10. Kündigung des Veranstalters bei höherer Gewalt:
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, die Veranstaltung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Veranstaltungsteilnehmer*in als auch Veranstalter den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Veranstaltungen wegen äußerer Umstände wie z. B. extreme Wetterverhältnisse, Verletzung einer Teilnehmer*in, usw. nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten der Teilnehmer*in.
11. Gewährleistung:
Werden die Leistungen der Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, kannst Du Abhilfe verlangen. Dafür solltest Du Deine Beanstandungen unverzüglich der Kursleitung zur Kenntnis geben. Du bist jedoch verpflichtet, alles Dir Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Du eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhältst. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Kursende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.
12. Haftung für gemietete Ausrüstungsgegenstände:
Für gemietete Ausrüstungsgegenstände (z. B. Klettermaterial) die im Kurspreis eingeschlossen sind, haftet die Kund*in für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand Freiburg im Breisgau
15. Datenschutz:
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse, Mailadresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Teilnehmende einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
16. Veranstalter:
N.E.W. Institut
Marie-Curie-Str. 1
79100 Freiburg